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Prien: Abschlussprüfungen werden angepasst

Weniger schriftliche Prüfungen, mehr Zeit, größere Auswahl: Das ist Priens Plan für die Schulabschlüsse vom ESA bis zum Abitur

Symbolfoto: Pixabay

Kiel (tc) – Wie können Schleswig-Holsteins Schüler nach dem Lockdown unterrichtet werden? Am Dienstag hatte Ministerpräsident Daniel Günther bereits einen Perspektivplan vorgestellt, den das Land in die Bund-Länder-Beratungen einbringen möchte. Am Mittwoch hat sich Bildungsministerin Karin Prien vor dem Landtag dazu erklärt.
Demnach könnten die Jahrgänge 1 bis 6 ab dem 15. Februar in den Wechselunterricht gehen, wenn die 7-Tage-Inzidenz am 8. Februar unter 100 läge und mit einem klaren Trend weiter abnähme. Allerdings könnte es für die Erst- bis Sechstklässler auch schon in den Präsenzunterricht gehen, nämlich dann, „sollte die Inzidenz vor dem 8. Februar bereits 21 Tage deutlich unter 100 mit einem klaren Trend nach unten weisen“. Damit würde in Schleswig-Holstein der Zeitraum seit dem 18. Januar betrachtet.
Für die Klassenstufen 7 bis 13 steht demnach Wechselunterricht erst an, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tag lang „stabil unter 50“ liegt. Bis dahin bleibt es für sie beim Distanzlernen – mit Ausnahme der Abschlussklassen. Und insbesondere mit Blick auf diese Schulkassen bekräftigte Prien, „dass die Abiturprüfungen 2021 stattfinden werden und alle anderen Abschlüsse unter Wahrung der regulären Standards erlangt werden können“. Die Abschlüsse würden länderübergreifend als gleichwertig früherer oder späterer Jahrgänge behandelt. Herausfordernd sei aber der fehlende reguläre Präsenzunterricht in Lockdown-Zeiten und die Tatsache, dass die Pandemie bei einigen Schülern zu hohen psychischen Belastungen führe.
Für den ESA und den MSA sollten die Schüler ab dem 1. März eine intensive und gezielte Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsfächer bekommen, kündigte Prien an. „Wir reduzieren die Anzahl der schriftlichen Prüfungen, verlängern die Bearbeitungszeit und ermöglichen auf Wunsch eine weitere mündliche Prüfung, durch die ausschließlich eine Verbesserung erreicht werden kann.“ Sollten die Prüfungsergebnisse aller Schüler in einem Prüfungsfach deutlich nach unten vom Durchschnitt der letzten drei Vor-Pandemie-Jahre abweichen, könne die Schulaufsicht eine Anpassung der Noten vornehmen.
Auch für Abiturienten werde eine gezielte Vorbereitungszeit auf die Prüfungen ermöglicht. Zudem werde eine größere Auswahlmöglichkeit der Aufgaben und eine Zeitverlängerung während der Prüfungen vorgesehen. Prien: „Zusätzlich stimmen wir in der Kultusministerkonferenz ab, ob wir im Abitur bei deutlich nach unten abweichenden Durchschnittsergebnissen eine Anpassung der Noten vornehmen.“
Die Ministerin sei sicher, dass die meisten Schüler ihre schulische Laufbahn wie geplant fortsetzen könnten. Allerdings würde im Einzelfall auch ein freiwilliges Wiederholen für alle Jahrgänge ermöglicht. „Das Corona-Wiederholungsjahr wird nicht mitgezählt, es hat also keine Auswirkungen auf die Höchst-Verweildauer insbesondere in der Oberstufe“, sagte Prien.